Von den anwesenden Personen ist ein Nachweis laut Abschnitt 2) a,b,c dieses Hygienekonzeptes vorzulegen und dieser zu prüfen
Ist die Prüfung erfolgreich, so darf die Person am Treffen teilnehmen, kann ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden, so ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen - eine Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen kann ohne Nachweis nicht stattfinden
Der Vereins- oder Veranstaltungsraum muss regelmäßig gelüftet werden, dabei sollte eine Querlüftung durchgeführt werden. Eine Lüftung muss zwingend alle 15 bis 30 Minuten erfolgen
Sofern möglich, sollten die Fenster während der Veranstaltung bzw. während des Treffens geöffnet bleiben
Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz im Sinne der „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) des Saarlandes“ (Stand: 15.10.2021) definiert sich in „Artikel 1 → Teil 1 → §2 Begriffsbestimmungen → Satz 2“ und bedeutet zum aktuellen Stand dieses Dokumentes das Tragen einer „medizinischen Gesichtsmaske (OP-Masken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards“
Im Treppenhaus, beim Betreten und beim Verlassen der Räume, ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen
In den Räumen darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden
Körperkontakt zwischen anwesenden Personen ist zu vermeiden, ebenso Gruppenbildungen am Ein- und Ausgang, bitte nehmt gegenseitig Rücksicht und betretet und verlasst die Räumlichkeiten einzeln, nacheinander und gesittet