allgemein:hygienekonzept
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| ==== Hygienekonzept der Linux User Group Saar e.V. im Rahmen der COVID-19-Pandemie | ==== Hygienekonzept der Linux User Group Saar e.V. im Rahmen der COVID-19-Pandemie | ||
| - | Aufgrund der COVID-19-Pandemie waren die Räume LUG-Saar bis auf Weiteres für Veranstaltungen und Treffen geschlossen. | ||
| Die aktuellen Entwicklungen, | Die aktuellen Entwicklungen, | ||
| Dazu soll das folgende Hygienekonzept umgesetzt werden. | Dazu soll das folgende Hygienekonzept umgesetzt werden. | ||
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| - Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen | - Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen | ||
| * Die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar ist folgenden Personenkreisen erlaubt (2G-Regelung): | * Die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar ist folgenden Personenkreisen erlaubt (2G-Regelung): | ||
| - | * a) Vollständig geimpfte Personen mit 14-tägiger Karenzzeit nach der vervollständigenden (in der Regel zweiten) Impfung, nachzuweisen durch ein entsprechendes Impfzertifikat | + | * a) Vollständig geimpfte Personen mit 14-tägiger Karenzzeit nach der vervollständigenden (in der Regel dritten) Impfung, nachzuweisen durch ein entsprechendes Impfzertifikat |
| * b) Vollständig genesene Personen nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, | * b) Vollständig genesene Personen nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, | ||
| * c) Für Personen, die nachweislich (attestiert) aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können: Negativer Test auf COVID-19 mit offiziellem Testnachweis (Teststation, | * c) Für Personen, die nachweislich (attestiert) aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können: Negativer Test auf COVID-19 mit offiziellem Testnachweis (Teststation, | ||
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| * Personen, die keinen der drei Nachweise (a, b oder c) erbringen können | * Personen, die keinen der drei Nachweise (a, b oder c) erbringen können | ||
| - Verhalten innerhalb der Räumlichkeiten der Linux User Group Saar | - Verhalten innerhalb der Räumlichkeiten der Linux User Group Saar | ||
| - | * Die Tür zum Gebäude soll -entgegen der üblichen Praxis- geschlossen bleiben | + | * Von den anwesenden Personen |
| - | * Möchte eine Person das Haus betreten, so wird nach dem Klingeln die Person im __gut belüfteten Treppenhaus__ durch den Vorstand in Empfang genommen | + | * Ist die Prüfung erfolgreich, |
| - | * Nun müssen die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel desinfiziert werden | + | |
| - | * Anschließend | + | |
| - | * Ist die Prüfung erfolgreich, | + | |
| * Der Vereins- oder Veranstaltungsraum muss regelmäßig gelüftet werden, dabei sollte eine Querlüftung durchgeführt werden. Eine Lüftung muss zwingend alle 15 bis 30 Minuten erfolgen | * Der Vereins- oder Veranstaltungsraum muss regelmäßig gelüftet werden, dabei sollte eine Querlüftung durchgeführt werden. Eine Lüftung muss zwingend alle 15 bis 30 Minuten erfolgen | ||
| * Sofern möglich, sollten die Fenster während der Veranstaltung bzw. während des Treffens geöffnet bleiben | * Sofern möglich, sollten die Fenster während der Veranstaltung bzw. während des Treffens geöffnet bleiben | ||
| * Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz im Sinne der " | * Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz im Sinne der " | ||
| - | * Im Treppenhaus, | + | * Im Treppenhaus, |
| - | * Am Sitzplatz | + | * In den Räumen |
| * Körperkontakt zwischen anwesenden Personen ist zu vermeiden, ebenso Gruppenbildungen am Ein- und Ausgang, bitte nehmt gegenseitig Rücksicht und betretet und verlasst die Räumlichkeiten einzeln, nacheinander und gesittet | * Körperkontakt zwischen anwesenden Personen ist zu vermeiden, ebenso Gruppenbildungen am Ein- und Ausgang, bitte nehmt gegenseitig Rücksicht und betretet und verlasst die Räumlichkeiten einzeln, nacheinander und gesittet | ||
| - | - Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen und Treffen | ||
| - | * Zur Nachverfolgung der Kontakte der anwesenden Personen werden personenbezogene Daten durch den Vorstand erfasst | ||
| - | * Es werden Name, Vorname, aktuelle Anschrift und eine aktuelle Kontaktmöglichkeit (eMail oder Telefon) erfasst | ||
| - | * Weiterhin wird die Ankunftszeit und der kontrollierte Nachweis aus Abschnitt 2) dieses Hygienekonzeptes vermerkt, sodass eine Kontrolle der Nachweise entsprechend nachgewiesen werden kann | ||
| - | * Diese personenbezogenen Daten werden durch den Vorstand 1 Monat aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern es keine COVID-19-Erkrankung bei den anwesenden Personen gab | ||
| - | * Die erhobenen Daten dürfen nur zum Zweck der Kontaktnachverfolgung erhoben werden und dürfen nur auf Aufforderung dem Gesundheitsamt ausgehändigt werden | ||
| - Weitere Bestimmungen | - Weitere Bestimmungen | ||
| - | | + | * Dieses Hygienekonzept hat folgenden Stand: |
| - | * Grundlage bildet der " | + | |
| - | | + | |
allgemein/hygienekonzept.1634243249.txt.gz · Zuletzt geändert: von thorsten
