Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


allgemein:hygienekonzept

Hygienekonzept der Linux User Group Saar e.V. im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Die aktuellen Entwicklungen, vor allem durch die Verfügbarkeit des Impfangebotes, sollten in Zukunft ermöglichen die Räume wieder in geregeltem und beschränktem Maße zu öffnen. Dazu soll das folgende Hygienekonzept umgesetzt werden.

  1. Präambel: Die hier beschriebenen Regeln gelten für alle Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar. Sie unterstehen der aktuellen Verordnungs- und Rechtslage der in der Stadt Saarlouis geltenden Bestimmungen zur COVID-19-Pandemie. D.h. alle hier beschriebenen Maßnahmen, können durch ein in Kraft treten behördlicher Verordnungen verschärft werden. Lockerungen der Verordnungs- und Rechtslage werden (auch aufgrund der kleinen Räumlichkeiten der Linux User Group Saar) nicht automatisch umgesetzt. Dazu bedarf es einer Änderung des hier vorliegenden Hygienekonzepts durch den Vorstand.
  2. Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen
    • Die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar ist folgenden Personenkreisen erlaubt (2G-Regelung):
      • a) Vollständig geimpfte Personen mit 14-tägiger Karenzzeit nach der vervollständigenden (in der Regel dritten) Impfung, nachzuweisen durch ein entsprechendes Impfzertifikat
      • b) Vollständig genesene Personen nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, ein entsprechender Nachweis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf maximal 6 Monate alt sein
      • c) Für Personen, die nachweislich (attestiert) aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können: Negativer Test auf COVID-19 mit offiziellem Testnachweis (Teststation, kein Selbsttest), höchstens 24 Stunden alt
    • Die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar wird folgenden Personenkreisen explizit untersagt:
      • Personen, die Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen, auch wenn diese Personen einen der drei Nachweise (a, b oder c) erbringen können
      • Personen, die keinen der drei Nachweise (a, b oder c) erbringen können
  3. Verhalten innerhalb der Räumlichkeiten der Linux User Group Saar
    • Von den anwesenden Personen ist ein Nachweis laut Abschnitt 2) a,b,c dieses Hygienekonzeptes vorzulegen und dieser zu prüfen
    • Ist die Prüfung erfolgreich, so darf die Person am Treffen teilnehmen, kann ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden, so ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen - eine Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen kann ohne Nachweis nicht stattfinden
    • Der Vereins- oder Veranstaltungsraum muss regelmäßig gelüftet werden, dabei sollte eine Querlüftung durchgeführt werden. Eine Lüftung muss zwingend alle 15 bis 30 Minuten erfolgen
    • Sofern möglich, sollten die Fenster während der Veranstaltung bzw. während des Treffens geöffnet bleiben
    • Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz im Sinne der „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) des Saarlandes“ (Stand: 15.10.2021) definiert sich in „Artikel 1 → Teil 1 → §2 Begriffsbestimmungen → Satz 2“ und bedeutet zum aktuellen Stand dieses Dokumentes das Tragen einer „medizinischen Gesichtsmaske ­(OP-Masken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards“
    • Im Treppenhaus, beim Betreten und beim Verlassen der Räume, ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen
    • In den Räumen darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden
    • Körperkontakt zwischen anwesenden Personen ist zu vermeiden, ebenso Gruppenbildungen am Ein- und Ausgang, bitte nehmt gegenseitig Rücksicht und betretet und verlasst die Räumlichkeiten einzeln, nacheinander und gesittet
  4. Weitere Bestimmungen
    • Dieses Hygienekonzept hat folgenden Stand: 2022-05-12 (bei Anpassungen ist das entsprechende Datum zu aktualisieren)
allgemein/hygienekonzept.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/12 19:31 von thorsten

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki