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allgemein:hygienekonzept

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 ==== Hygienekonzept der Linux User Group Saar e.V. im Rahmen der COVID-19-Pandemie  ==== ==== Hygienekonzept der Linux User Group Saar e.V. im Rahmen der COVID-19-Pandemie  ====
  
-Aufgrund der COVID-19-Pandemie waren die Räume LUG-Saar bis auf Weiteres für Veranstaltungen und Treffen geschlossen. 
 Die aktuellen Entwicklungen, vor allem durch die Verfügbarkeit des Impfangebotes, sollten in Zukunft ermöglichen die Räume wieder in geregeltem und beschränktem Maße zu öffnen. Die aktuellen Entwicklungen, vor allem durch die Verfügbarkeit des Impfangebotes, sollten in Zukunft ermöglichen die Räume wieder in geregeltem und beschränktem Maße zu öffnen.
 Dazu soll das folgende Hygienekonzept umgesetzt werden. Dazu soll das folgende Hygienekonzept umgesetzt werden.
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   - Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen   - Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen
     * Die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar ist folgenden Personenkreisen erlaubt (2G-Regelung):     * Die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar ist folgenden Personenkreisen erlaubt (2G-Regelung):
-      * a) Vollständig geimpfte Personen mit 14-tägiger Karenzzeit nach der vervollständigenden (in der Regel zweiten) Impfung, nachzuweisen durch ein entsprechendes Impfzertifikat+      * a) Vollständig geimpfte Personen mit 14-tägiger Karenzzeit nach der vervollständigenden (in der Regel dritten) Impfung, nachzuweisen durch ein entsprechendes Impfzertifikat
       * b) Vollständig genesene Personen nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, ein entsprechender Nachweis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf maximal 6 Monate alt sein       * b) Vollständig genesene Personen nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, ein entsprechender Nachweis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf maximal 6 Monate alt sein
       * c) Für Personen, die nachweislich (attestiert) aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können: Negativer Test auf COVID-19 mit offiziellem Testnachweis (Teststation, kein Selbsttest), höchstens 24 Stunden alt       * c) Für Personen, die nachweislich (attestiert) aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können: Negativer Test auf COVID-19 mit offiziellem Testnachweis (Teststation, kein Selbsttest), höchstens 24 Stunden alt
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       * Personen, die keinen der drei Nachweise (a, b oder c) erbringen können       * Personen, die keinen der drei Nachweise (a, b oder c) erbringen können
   - Verhalten innerhalb der Räumlichkeiten der Linux User Group Saar   - Verhalten innerhalb der Räumlichkeiten der Linux User Group Saar
-    * Die Tür zum Gebäude soll -entgegen der üblichen Praxis- geschlossen bleiben +    * Von den anwesenden Personen ist ein Nachweis laut Abschnitt 2) a,b,c dieses Hygienekonzeptes vorzulegen und dieser zu prüfen 
-    * Möchte eine Person das Haus betreten, so wird nach dem Klingeln die Person im __gut belüfteten Treppenhaus__ durch den Vorstand in Empfang genommen +    * Ist die Prüfung erfolgreich, so darf die Person am Treffen teilnehmen, kann ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden, so ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen - eine Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen kann ohne Nachweis nicht stattfinden
-    * Nun müssen die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel desinfiziert werden +
-    * Anschließend ist dem anwesenden Vorstand ein entsprechender Nachweis laut Abschnitt 2) a,b,c dieses Hygienekonzeptes vorzulegen und dieser durch den anwesenden Vorstand zu prüfen +
-    * Ist die Prüfung erfolgreich, so werden die Kontaktdaten im Vereinsraum (wie in Abschnitt 4 beschrieben) erfasst, kann ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden, so ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen - eine Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen kann ohne Nachweis nicht stattfinden+
     * Der Vereins- oder Veranstaltungsraum muss regelmäßig gelüftet werden, dabei sollte eine Querlüftung durchgeführt werden. Eine Lüftung muss zwingend alle 15 bis 30 Minuten erfolgen     * Der Vereins- oder Veranstaltungsraum muss regelmäßig gelüftet werden, dabei sollte eine Querlüftung durchgeführt werden. Eine Lüftung muss zwingend alle 15 bis 30 Minuten erfolgen
     * Sofern möglich, sollten die Fenster während der Veranstaltung bzw. während des Treffens geöffnet bleiben     * Sofern möglich, sollten die Fenster während der Veranstaltung bzw. während des Treffens geöffnet bleiben
     * Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz im Sinne der "Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) des Saarlandes" (Stand: 15.10.2021) definiert sich in "Artikel 1 -> Teil 1 -> §2 Begriffsbestimmungen -> Satz 2" und bedeutet zum aktuellen Stand dieses Dokumentes das Tragen einer "medizinischen Gesichtsmaske ­(OP-Masken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards"     * Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz im Sinne der "Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) des Saarlandes" (Stand: 15.10.2021) definiert sich in "Artikel 1 -> Teil 1 -> §2 Begriffsbestimmungen -> Satz 2" und bedeutet zum aktuellen Stand dieses Dokumentes das Tragen einer "medizinischen Gesichtsmaske ­(OP-Masken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards"
-    * Im Treppenhaus, beim Betreten und Verlassen der Räume, sowie beim Aufenthalt außerhalb des eigenen Sitzplatzes in den Räumen, ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen +    * Im Treppenhaus, beim Betreten und beim Verlassen der Räume, ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen 
-    * Am Sitzplatz darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, sofern zwischen den Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird+    * In den Räumen darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden
     * Körperkontakt zwischen anwesenden Personen ist zu vermeiden, ebenso Gruppenbildungen am Ein- und Ausgang, bitte nehmt gegenseitig Rücksicht und betretet und verlasst die Räumlichkeiten einzeln, nacheinander und gesittet     * Körperkontakt zwischen anwesenden Personen ist zu vermeiden, ebenso Gruppenbildungen am Ein- und Ausgang, bitte nehmt gegenseitig Rücksicht und betretet und verlasst die Räumlichkeiten einzeln, nacheinander und gesittet
-  - Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen und Treffen 
-    * Zur Nachverfolgung der Kontakte der anwesenden Personen werden personenbezogene Daten durch den Vorstand erfasst 
-    * Es werden Name, Vorname, aktuelle Anschrift und eine aktuelle Kontaktmöglichkeit (eMail oder Telefon) erfasst 
-    * Weiterhin wird die Ankunftszeit und der kontrollierte Nachweis aus Abschnitt 2) dieses Hygienekonzeptes vermerkt, sodass eine Kontrolle der Nachweise entsprechend nachgewiesen werden kann 
-    * Diese personenbezogenen Daten werden durch den Vorstand 1 Monat aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern es keine COVID-19-Erkrankung bei den anwesenden Personen gab 
-    * Die erhobenen Daten dürfen nur zum Zweck der Kontaktnachverfolgung erhoben werden und dürfen nur auf Aufforderung dem Gesundheitsamt ausgehändigt werden 
   - Weitere Bestimmungen   - Weitere Bestimmungen
-    * Alle hier aufgeführten Regelungen sind nach bestem Wissen und Gewissen anhand der "Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" (Stand: 30.09.2021) erstellt worden +    * Dieses Hygienekonzept hat folgenden Stand: 2022-05-12 (bei Anpassungen ist das entsprechende Datum zu aktualisieren)
-    * Grundlage bildet der "Abschnitt 7 Hygienerahmenkonzept für den Proben- und Übungsbetrieb von Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie für andere Einrichtungen und Vereine oder Gruppierungen, die kulturelle Aufführungen veranstalten, sowie den entsprechenden Veranstaltungsbetrieb" der entsprechend auf unsere Gegebenheiten in der Linux User Group Saar angepasst wurde, da er für Vereinsheime anzuwenden ist +
-    * Dieses Hygienekonzept hat folgenden Stand: 2021-10-13 (bei Anpassungen ist das entsprechende Datum zu aktualisieren)+
  
  
allgemein/hygienekonzept.1634243249.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/10/14 20:27 von thorsten

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